Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Porschke Gebühren Alarm GmbH (Stand Juli 2023)

  1. Auf die grundsätzliche Berechtigung und Notwendigkeit der Urheberrechteinhaber wird ausdrücklich hingewiesen.
  2. Die PGA optimiert die Lizensierung der urheberrechtlichen Nutzungsverträge durch die GEMA und andere Verwertungsgesellschaften im Auftrag des Kunden. Sie gestaltet Neulizenzierungen nach dem jeweiligen Tarifsystem der GEMA unter Beachtung der Urheber- und Leistungsschutzrechte kostengünstigst für ihre Auftraggeber, übernimmt jedoch keine erlaubnispflichtige Rechtsberatung.
  3. Der Auftraggeber zahlt für die Leistungen der PGA ein Erfolgshonorar. Der  Erstkontakt zwischen dem Auftraggeber und der PGA ist kostenlos. Für die  Optimierung eines Altvertrags wird ein Erfolgshonorar in Höhe von 50% der  erzielten Einsparung eines Jahres fällig. 
    In den beiden Folgejahren werden  jeweils 20% der erzielten Einsparungen des ersten Vertragsjahres unabhängig  von Tariferhöhungen oder -änderungen der GEMA oder anderer  Verwertungsgesellschaften fällig.
    Das erste Honorar in Höhe von 50 % ist  innerhalb von 30 Kalendertagen nach Abschluss des optimierten Lizenzvertrags  fällig und zahlbar.
    In den Folgejahren erfolgt die Rechnungsstellung durch  PGA zum jeweiligen Beginn des Vertragsjahres. Der Rechnungsbetrag ist  innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsstellung fällig und zahlbar.  
  4. Kommt es nach einem auf den Erstkontakt folgenden Termin nicht zu einer  Beauftragung der PGA, hat der Kunden deren Aufwand mit je 295,00 €/Stunde  sowie die Kosten der Anreise und der nachgewiesenen Auslagen zu  ersetzen.
    Die vorstehende Regelung gilt auch, wenn der Kunde nach negativer  Altvertragsprüfung einen weiteren Termin vor Ort wünscht oder, wenn er eine  Terminvereinbarung nicht mindestens 24 Stunden vorher schriftlich, per Fax  oder E-Mail absagt.  
  5. Auf sämtliche Zahlungen wird die jeweils gesetzliche MWST, z.Zt. 19%  fällig.  
  6. Für jede Mahnung werden 15,00 € Mahnkosten berechnet. Rückständige Zahlungen sind nach 30 Tagen mit 8 Punkten über dem Basiszins p.a. zu verzinsen.
  7. Der Vertrag wird auf die Dauer von 3 Jahren fest abgeschlossen und ist erstmals unter Wahrung einer Frist von 6 Monaten zum Ablauf des dritten Vertragsjahrs schriftlich kündbar. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich um jeweils 2 Jahre. Wird der Vertrag vom Auftraggeber gekündigt, werden die von uns erwirkten Verträge mit der GEMA, sowie sämtliche Zusatzleistungen, im selben Jahr gekündigt.
    Stellt der Kunde seinen Gewerbebetrieb ein, endet der Vertrag. Ein Widerruf der Vollmacht beendet die Pflicht zur Zahlung der vorstehend vereinbarten Honorare nicht. 
  8. Eine Übertragung dieses Vertrages auf andere Betriebsstätten oder Betriebsinhaber ist ausgeschlossen.
  9. Der Kunde hat alle zur Optimierung erforderlichen Verträge, Anmeldungen und Korrespondenz in Kopie der Porschke Gebühren Alarm zu übergeben. Kopien der Neuverträge mit den Verwertungsgesellschaften sind der PGA innerhalb von 2 Wochen zu übersenden.
    Werden die Neuverträge der PGA nicht übergeben, kann diese aufgrund ihrer Berechnungen die aktuellen Lizenzen für ihre Honorarberechnung schätzen.
  10. PGA ist berechtigt, die Kundendaten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu speichern. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe der Daten an Dritte oder an die Verwertungs-gesellschaften ist ausgeschlossen.
  11. Die Haftung der PGA ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie der Höhe nach auf das Dreifache des 50%-Erfolgshonorars beschränkt.
  12. Änderungen der Berechnungsgrundlagen, insbesondere der eingesetzten Geräte, deren Zahl und der Betriebsflächen, sind ohne schuldhaftes Zögern der PGA mitzuteilen.
  13. Erfüllungsort ist Iserlohn.
    Soweit rechtlich zulässig (bei Kaufleuten) wird Iserlohn als Gerichtsstand vereinbart.
  14. Mündlichen Nebenabreden sind nicht getroffen.
    Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen für ihre Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.
    Sollte die eine oder andere Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, wir ihr übriger Inhalt davon nicht berührt. Unwirksame oder unklare Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, mit denen der wirtschaftlich gewollte Zweck am ehesten erreicht werden kann. Das gilt auch für Lücken in diesen AGB.
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